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zu unseren Leistungen: Leasing, EasyKauf & Safe4You

LEASING

EASYKAUF

SAFE4YOU

Allgemeine Fragen zum Thema Leasing / EasyKauf / Safe4You:

Beim Leasing kaufen wir das gewünschte Fahrzeug dem Händler Ihrer Wahl ab und überlassen es Ihnen für die vertraglich vereinbarte Zeit zur Nutzung. Nach Ablauf der Leasingdauer geben Sie das Fahrzeug an den Garagisten zurück und können sich für ein neues Leasing entscheiden. Die Leasinggesellschaft bleibt während der gesamten Dauer Eigentümer des Fahrzeugs.

Beim Leasing erwerben Sie für eine vereinbarte Leasingdauer das Nutzungsrecht für ein Fahrzeug. Nach Ablauf der vereinbaren Laufzeit können Sie das Fahrzeug an den Garagisten zurückgeben oder es zum Restwert erwerben. Beim EasyKauf finanzieren Sie das gewünschte Fahrzeug mit uns. Mit Abzahlung der Raten gehört das Fahrzeug dann Ihnen.

Mit Safe4You Leasing profitieren Privatkunden von einer Extra-Leistung zum Leasingvertrag: Bei Arbeitslosigkeit übernehmen wir bis zu zwei Raten, ohne Mahngebühren zu berechnen. Das gibt dem Leasingnehmer Zeit seine Finanzen neu zu organisieren.

Mit Safe4You EasyKauf profitieren Privatkunden von einer Extra-Leistung zum EasyKauf-Vertrag: Bei Arbeitslosigkeit übernehmen wir bis zu zwei Raten, ohne Mahngebühren zu berechnen. Das gibt dem Kunden Zeit seine Finanzen neu zu organisieren.

Leasing ist der einfachste Weg, das gewünschte Fahrzeug schnell, ohne hohe Initialkosten oder Bindung von Eigenkapital zu nutzen. Sie finanzieren dabei nicht das ganze Objekt, sondern nur die Nutzung. Das Fahrzeug wird am Ende an den Garagisten zurückgegeben. Nach Bedarf können Sie einen Leasingvertrag für ein neues / anderes Fahrzeug abschliessen.

LeaseForce bietet Ihnen Finanzierungslösungen für alle Auto- & Motorradmarken. Ganz gleich, ob es sich um neue Fahrzeuge oder Occasionen handelt. Sie können dabei zwischen Leasing, EasyKauf oder Safe4You wählen.

Das hängt von Ihrer gewünschten Nutzungsdauer für das Fahrzeug ab. Für Privatkunden bieten wir Laufzeiten von 24 bis 72 Monaten an. Für Geschäftskunden bieten wir Laufzeiten von 24 bis 60 Monaten an.

Das hängt von Ihrer gewünschten Finanzierungsdauer für das Fahrzeug ab. Für Privatkunden bieten wir Laufzeiten von 12 bis 84 Monaten an. Für Geschäftskunden bieten wir Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten an.

Die monatliche Leasingrate errechnet sich aus:
– dem Barkaufpreis des Fahrzeugs,
– der Vertragsdauer (je länger die Dauer, desto niedriger die Rate),
– der ersten grossen Leasingrate (optional),
– der Kilometerlaufzeit pro Jahr,
– dem Restwert des Fahrzeugs sowie
– dem nominalen Jahreszins.

Die Zusammenstellung der Kosten hängt ganz von Ihrem individuellen Bedarf ab. Zu den laufenden Kosten, wie der Leasingrate, kommen einmalige Kosten, wie die Zulassung, evtl. Überführungskosten sowie, falls von Ihnen gewünscht, eine erste erhöhte Leasingrate hinzu.

Nein, die erste grosse Leasingrate ist bei LeaseForce optional.

Über unseren Leasing- / EasyKauf Rechner (https://leaseforce.ch/) können Sie selber Berechnungen mit verschiedenen Parametern durchführen und herausfinden, welche Leasingkonditionen am besten zu Ihrem Bedarf passen.

Sie können bei jedem Autohändler einen Antrag stellen. Über den Leasing- / EasyKauf Rechner auf unserer Webseite (https://leaseforce.ch/) können Sie ganz in Ruhe verschiedene Möglichkeiten durchspielen, Raten berechnen und auch direkt einen Antrag bei uns einreichen.

Unser Leasing- und EasyKauf-Angebot richtet sich an alle Privat- und Firmenkunden. Unsere Safe4You Leistung richtet sich ausschliesslich an Privatkunden.

Neben gültiger Ausweisdokumente (Ausweis, Pass, Identitätsausweis od. Ausländerausweis) benötigen wir einen Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit
(3 Lohnabrechnungen). Wir können Ihren Antrag erst dann bearbeiten, wenn uns ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes (digital möglich) Antragsformular vorliegt. Geschäftskunden bitten wir um einen Handelsregisterauszug (falls vorhanden) sowie um einen Nachweis Ihrer Finanzlage über entsprechende Unterlagen.

Der Nominalzins gibt die Finanzierungskosten ohne anfallende Nebenkosten an. Der Effektivzins berücksichtigt auch den Zinseszinseffekt und beinhaltet die Gesamtkosten einer Finanzierungslösung.

Leasing wirkt sich positiv auf Ihre Kreditwürdigkeit aus, da Sie kein Eigenkapital binden. Das Rating bei Ihrer Bank verändert sich somit nicht.

Schliessen Sie bitte eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung ab. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unseren AGB.

Der Leasingnehmer ist auf seine Kosten verpflichtet, das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Das beinhaltet die Einhaltung vorgeschriebener und empfohlener Wartungsarbeiten.

Unter bestimmten Umständen kann ein Leasing-Fahrzeug auf eine andere Person überschrieben werden. Da hier einiges zu beachten ist, empfehlen wir Ihnen, die Frage mit Ihrem persönlichem Berater bei LeaseForce zu klären.

Der Code 178 im Fahrzeugausweis soll verhindern, dass Leasing-Fahrzeuge ohne Kenntnis der Leasinggesellschaft unerlaubt verkauft werden.

Am Ende der Leasinglaufzeit geben Sie das Fahrzeug Ihrem Garagisten zum vertraglich vereinbaren Rücknahmewert (siehe Leasingvertrag) zurück.

Ein Anschluss-Leasingvertrag ermöglicht die Weiternutzung des geleasten Fahrzeugs. Lassen Sie sich hierzu gerne von Ihrem LeaseForce Berater informieren.

Da Sie beim Leasing nicht der Eigentümer, sondern der Nutzer des Fahrzeuges sind, können Sie es nicht verkaufen.

Nein, beim EasyKauf ist die Anzahlung optional.

Weiterführende Fragen:

Wenn Sie Ihr geleastes Fahrzeug vor Ablauf der vertraglich vereinbaren Leasingdauer durch ein anderes Fahrzeug ersetzen möchten, können Sie nach Absprache mit Ihrem Berater bei LeaseForce, Ihren Vertrag vorzeitig unter Einhaltung der AGB kündigen. Im Anschluss können Sie für das andere Fahrzeug einen neuen Vertrag abschliessen.

Der Leasingnehmer kann den Leasingvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unseren AGB.

Setzen Sie sich bitte in diesem Fall sofort mit Ihrem Ansprechpartner bei LeaseForce in Verbindung.

Fragen zum Thema Schadenfall:

Wer für den entstandenen Schaden am Leasingfahrzeuge haftet, hängt von der Unfallschuld ab. Um spätere Probleme zu vermeiden, raten wir Ihnen, die Polizei hinzuzuziehen. Wenn es zu schweren Sach- oder Personenschäden kommt, ein parkendes Auto beschädigt wurde oder Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, ist dies ohnehin erforderlich. Da die LeaseForce Eigentümerin des Fahrzeugs ist, muss sie umgehend informiert werden. Stimmen Sie sich bitte in allen weiteren Schritte mit uns ab.

Sobald die LeaseForce eine Bestätigung von der Versicherung erhalten hat, dass es sich bei dem Schaden um einen Totalschaden handelt, müssen Sie Ihre Leasingraten nicht mehr begleichen. Setzen Sie sich zur Klärung bitte mit Ihrem Ansprechpartner bei LeaseForce in Verbindung.

Für gewöhnlich werden wir durch die Versicherung informiert. Sollte das nicht geschehen, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: Datum des Schadens, Versicherungs- und Schadensnummer.

Wir benötigen den Polizeibericht nicht. Dieser wird von Ihrer Versicherung benötigt.

Wir können die Abrechnung erst nach Eingang der Schadensleistung von der Versicherung erstellen und den gegebenenfalls fälligen Überschuss auf Ihr Konto überweisen. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um die Abwicklung.

Da das von der Höhe der Versicherungsleistung abhängt, bitten wir Sie, sich für konkrete Berechnungen an Ihre Versicherung zu wenden.

Motorschäden werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.

Wir ziehen die Restschuld aus dem Leasingvertrag von der Versicherungsleistung ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Fahrzeug erwerben, sprechen Sie bitte Ihren Berater an.

Melden Sie den Diebstahl bitte sofort der Polizei, Ihrer Versicherung und LeaseForce.

Melden Sie den Schaden bitte Ihrer Versicherung und LeaseForce.

Fragen zum Thema Teilschaden:

Reparaturarbeiten müssen bei einer offiziellen Markenvertretung ausgeführt werden.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Die Versicherungsleistung ist ausschliesslich für die Reparatur des Fahrzeugs bestimmt und kann nicht zur Zahlung von Leasingraten verwendet werden.